Verhaltenskodex

Die Mitarbeiter/innen der ÖPG Pfandsystemgesellschaft m.b.H. (ÖPG) verpflichten sich in ihrer Arbeit dem folgenden Verhaltenskodex:

Präambel

Interessenvertretung und Interessenaustausch bilden wesentliche Elemente einer funktionierenden und lebendigen Demokratie und sind im Interesse aller am Prozess der Gestaltung von Rahmenbedingungen Beteiligten zu fördern. Diese Arbeit setzt ein hohes Maß an persönlicher Integrität, gesellschaftspolitischer Sensibilität sowie Transparenz in der Ausübung dieses Berufes voraus.

Die ÖPG Pfandsystemgesellschaft m.b.H. (ÖPG) gibt sich in Orientierung an internationalen Vorbildern einen eigenständigen, für ihre Mitarbeiter/innen verbindlichen Verhaltenskodex und setzt damit gegenüber der Politik, der Zivilgesellschaft sowie gegenüber den Auftraggebern und der interessierten Öffentlichkeit ein klares Zeichen der Transparenz und Qualität.

Selbstverständnis

Die Mitarbeiter/innen der ÖPG verstehen ihre Funktion als eine der Informations- und Interessenvermittlung und leisten damit einen wesentlichen und legitimen Beitrag zur demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. In der Ausübung ihres Berufes beachten und fördern die Mitarbeiter/innen der ÖPG daher sämtliche anwendbare Rechtsvorschriften, insbesondere die Grundsätze der Freiheit der Meinungsäußerung, des Rechts auf Information, der Unabhängigkeit der Medien und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.

Integrität, Transparenz, die Einhaltung und Achtung der demokratischen Grundordnung bilden die Voraussetzung für die tägliche Arbeitsweise und gehören zum Selbstverständnis der Mitarbeiter/innen der ÖPG.

Grundsätze

Die Mitarbeiter/innen der ÖPG verpflichten sich, folgende Grundsätze bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einzuhalten:

ARTIKEL 1: WAHRHAFTIGKEIT

Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit gegenüber Auftraggebern, politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit: Mitarbeiter/innender ÖPG achten auf Transparenz und Offenlegung, insbesondere bezüglich finanzieller Unterstützung von Initiativen und vermeiden jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben. In Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geben sie ihren Auftraggeber bzw. die Institution, in deren Namen oder Auftrag sie agieren, bekannt.

ARTIKEL 2: VERTRAULICHKEIT

Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Mitarbeiter/innender ÖPG behandeln Gespräche mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern und/oder Partnern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben.

ARTIKEL 3: KEINE UNLAUTERE EINFLUSSNAHME

Mitarbeiter/innen der ÖPG üben zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte, noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize.

ARTIKEL 4: KEINE DISKRIMINIERUNG

Mitarbeiter/innen der ÖPG verpflichten sich in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen.

ARTIKEL 5: RESPEKT

Mitarbeiter/innen der ÖPG gehen mit sämtlichen Auftraggebern bzw. Partnern, Kollegen, Mitbewerbern, Gesprächspartnern und sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten sich, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern.

ARTIKEL 6: KEINE BERUFSSCHÄDIGUNG

Mitarbeiter/innen der ÖPG vermeiden grundsätzlich Aktivitäten, die der Disziplin an sich oder dem öffentlichen Ansehen der ÖPG und ihrer Mitarbeiter/innen schaden können.

ARTIKEL 7: ENTGELTVEREINBARUNG

Mitarbeiter/innen der ÖPG verpflichten sich, für ihre Tätigkeit kein unangemessenes Entgelt zu vereinbaren und vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit ihrem jeweiligen Auftraggeber eine schriftliche Entgeltvereinbarung abzuschließen.

Allgemeine Bestimmungen

Mitarbeiter/innen der ÖPG anerkennen mit ihrem Eintritt diesen Verhaltenskodex in der jeweils geltenden Fassung und setzen sich aktiv für dessen Einhaltung, Verbreitung und Weiterentwicklung ein.